Hund oder Katze nach Malta mitnehmen: Regeln, Dokumente und Ablauf
Malta ist ein Inselstaat mit strengen veterinärrechtlichen Vorschriften. Einen Hund, eine Katze, ein Meerschweinchen oder sogar einen Papagei nach Malta zu bringen, ist nicht kompliziert, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung bereits vor der Anreise sowie Kenntnisse sowohl der europäischen Gesetzgebung als auch der maltesischen Bestimmungen. Bei Vögeln und kleinen Säugetieren können die Bedingungen zudem je nach Art und aktuellen veterinärrechtlichen Maßnahmen variieren. Dieser Leitfaden erklärt, welche Anforderungen zu erfüllen sind – einschließlich direkter Links zu offiziellen Formularen und praktischer Hinweise.
Regeln für die Einreise mit Tieren nach Malta
Die Europäische Union hat einen einheitlichen Rahmen für die nichtkommerzielle Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen (Verordnung (EU) Nr. 576/2013). Zu den grundlegenden Anforderungen gehören die eindeutige Identifizierung des Tieres, eine gültige Tollwutimpfung sowie ein entsprechendes Reisedokument.
Die europäischen Vorschriften bilden eine gemeinsame Grundlage, einzelne Mitgliedstaaten können jedoch zusätzliche nationale Anforderungen festlegen. Malta geht als Inselstaat bei der Einfuhr von Tieren besonders vorsichtig vor, da eine mögliche Einschleppung von Krankheiten hier deutlich schwerer zu kontrollieren ist als auf dem Festland. Das bedeutet, dass Dokumente, die in einem anderen EU-Land problemlos ausreichen, nicht automatisch auch den maltesischen Vorschriften entsprechen müssen.
Übersicht der EU-Regeln für Reisen mit Tieren: EUROPA – Travelling with pets.
Offizielle maltesische Hinweise zum Reisen mit Tieren: Travel with your Pet to Malta (PDF).
Einreise nach Malta mit Tieren aus der EU und aus Drittländern
Einreise mit Hund oder Katze aus der EU
- Mikrochip gemäß ISO 11784/11785 (vor der Impfung eingesetzt).
- Tollwutimpfung (bei der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergehen).
- EU-Heimtierausweis, ausgestellt von einer autorisierten Tierärztin bzw. einem autorisierten Tierarzt.
- Hund: verpflichtende Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis 24–120 Stunden vor der Einreise. Es handelt sich um eine einmalige Entwurmung beim Tierarzt – entscheidend ist ausschließlich der korrekte Zeitpunkt. Die Behandlung wird vom Tierarzt durchgeführt und im Pass oder Zertifikat eingetragen. Malta gilt als Gebiet ohne endemisches Vorkommen dieses Bandwurms und legt daher besonderen Wert auf die Einhaltung dieser Vorgabe.
- Vorabmeldung der Ankunft: Pets Arrival Notification.
Die Behörden prüfen nicht nur die Gültigkeit der Dokumente selbst, sondern auch, ob die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchgeführt wurden. Die häufigsten Probleme entstehen bei der Tollwutimpfung und bei der Bandwurmbehandlung bei Hunden.
Einreise mit Hund oder Katze aus Drittländern
- Alle oben genannten Anforderungen (Mikrochip, Tollwutimpfung und bei Hunden die verpflichtende Bandwurmbehandlung) sowie zusätzlich ein EU Animal Health Certificate (das den EU-Heimtierausweis ersetzt), ausgestellt von einer amtlichen Tierärztin bzw. einem amtlichen Tierarzt (Gültigkeit: 10 Tage ab Ausstellung für die Einreise in die EU).
- Bei sogenannten „unlisted countries“ ist ein Rabies Antibody Titration Test erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung; Einreise in die EU frühestens 3 Monate nach der Blutentnahme).
- Bei bestimmten Tierarten (insbesondere Vögeln und anderen exotischen Arten) kann eine Einfuhrgenehmigung der AHWD erforderlich sein. Bei gängigen kleinen Säugetieren wie Meerschweinchen ist diese Genehmigung in der Regel nicht notwendig.
Bei Reisen aus Drittländern ist mit einer deutlich längeren und sorgfältigeren Vorbereitung zu rechnen. In einigen Fällen kann der gesamte Prozess vom ersten Impftermin bis zur zulässigen Einreise in die EU mehrere Monate dauern. Wenn Sie einen Umzug oder einen längeren Aufenthalt auf Malta planen, empfiehlt es sich, die veterinärrechtlichen Anforderungen frühzeitig zu klären und sicherzustellen, dass Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt Erfahrung mit der Ausstellung internationaler Zertifikate hat.
Die EU unterscheidet ausschließlich zwischen sogenannten gelisteten (listed) und nicht gelisteten (unlisted) Drittländern. Ist ein Land nicht in der offiziellen Liste der von der EU anerkannten Staaten aufgeführt, gilt es automatisch als unlisted country. Für Tiere aus diesen Ländern gelten strengere veterinärrechtliche Anforderungen, einschließlich eines verpflichtenden Tollwut-Antikörpertests und einer dreimonatigen Wartefrist vor der Einreise in die EU. Die Liste der Länder und die konkreten Anforderungen für die Einreise aus einzelnen Staaten finden Sie hier.
Für Tiere aus nicht gelisteten Drittländern ist ein Tollwut-Antikörpertest vorgeschrieben. In der Praxis funktioniert dies relativ einfach: Das Tier muss zunächst gegen Tollwut geimpft werden, frühestens 30 Tage nach der Impfung wird eine Blutprobe für den Antikörpertest entnommen, und ab dem Datum der Blutentnahme beginnt eine verpflichtende dreimonatige Wartefrist vor der Einreise in die EU. Es handelt sich nicht um eine Quarantäne nach der Ankunft. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird das Tier nach der Einreise in die EU oder nach Malta kontrolliert und anschließend der Halterin oder dem Halter übergeben.
Einreise nach Malta mit Hund, Katze, Meerschweinchen oder Vogel
Die Anforderungen für Reisen mit Tieren nach Malta unterscheiden sich je nach Tierart erheblich. Während es bei einigen Tieren vor allem um Impfungen und Dokumente geht, ist bei anderen mit einer individuellen Prüfung durch die Behörden zu rechnen.
Hund (und Katze, Frettchen)
Für Hunde, Katzen und Frettchen gilt ein klar definierter europäischer Rechtsrahmen. Entscheidend sind Mikrochip, Tollwutimpfung, ein korrekt geführter Heimtierausweis oder ein entsprechendes Zertifikat sowie bei Hunden zusätzlich die verpflichtende Bandwurmbehandlung. Sind alle Fristen und Dokumente eingehalten, erfolgt die Einreise nach Malta ohne zusätzliche Genehmigungen.
Meerschweinchen und andere kleine Säugetiere
Für gängige kleine Säugetiere wie Meerschweinchen ist das Verfahren in der Regel einfacher. Die Anforderungen im Zusammenhang mit Tollwut gelten nicht, und meist ist auch keine spezielle Einfuhrgenehmigung der AHWD erforderlich. Dennoch können je nach Herkunftsland und aktueller Lage grundlegende veterinärrechtliche Kontrollen oder Bestätigungen verlangt werden, weshalb es sinnvoll ist, die Bedingungen vor der Reise zu überprüfen.
Papagei und Vögel allgemein
Bei Vögeln ist die Situation am wenigsten einheitlich. Die Anforderungen können je nach Art, Herkunft und aktueller epidemiologischer Lage variieren. In der Praxis kann eine vorherige Genehmigung oder eine Einfuhrbewilligung der AHWD sowie weitere spezifische Dokumente erforderlich sein. Bei Vögeln empfiehlt es sich daher, die Reise mit ausreichend Vorlauf zu planen und mit einer individuellen Fallprüfung zu rechnen.
Mikrochip und Identifizierung des Tieres
Jedes Tier muss eindeutig identifizierbar sein. Standard ist ein Mikrochip gemäß ISO 11784/11785, der vor der Tollwutimpfung eingesetzt werden muss.
Der Mikrochip dient als zentrales Identifikationsmerkmal, anhand dessen die Behörden bei Kontrollen die Übereinstimmung des Tieres mit den Reisedokumenten überprüfen. Ein häufiger Fehler ist das Setzen des Mikrochips erst nach der Tollwutimpfung – in diesem Fall gilt die Impfung als ungültig und muss wiederholt werden. Dies kann zu Verzögerungen von mehreren Wochen oder sogar dazu führen, dass die Reise zum geplanten Termin nicht möglich ist.
Tollwutimpfung und ihre Gültigkeit
Das Tier muss für die Reise nach Malta alt genug sein, um die Anforderungen der Tollwutimpfung zu erfüllen. Eine Tollwutimpfung ist frühestens ab einem Alter von 12 Wochen möglich, und ihre Gültigkeit beginnt erst nach weiteren 21 Tagen. Das bedeutet, dass eine Reise nach Malta mit einem Welpen oder Kätzchen unter etwa 15 Wochen nicht zulässig ist. Bei Reisen aus Drittländern kann sich das Mindestalter aufgrund zusätzlicher vorgeschriebener Fristen weiter erhöhen.
Ohne gültige Tollwutimpfung wird das Tier nicht nach Malta eingelassen. Auffrischungsimpfungen müssen ohne Unterbrechung erfolgen und ordnungsgemäß im Heimtierausweis oder Zertifikat eingetragen sein.
Tollwut gilt aus Sicht der Behörden als eine zentrale Erkrankung, weshalb ihre Impfung sehr streng kontrolliert wird. Entscheidend ist nicht nur die formale Gültigkeit des Impfstoffs, sondern auch die korrekten zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Impfungen. Kommt es zu einer Unterbrechung des Impfschemas, kann eine erneute Impfung mit anschließender Wartefrist erforderlich sein.
Bandwurmbehandlung bei Hunden
Malta verlangt auf Grundlage seiner nationalen veterinärrechtlichen Vorschriften bei allen Hunden eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis innerhalb eines Zeitfensters von 24–120 Stunden vor der Einreise. Die Anwendung erfolgt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt und wird im Heimtierausweis oder Zertifikat dokumentiert. Malta gilt als Gebiet ohne endemisches Vorkommen dieses Bandwurms und misst der Einhaltung dieser Vorschrift daher besondere Bedeutung bei.
Die Bandwurmbehandlung wird in Malta nicht als reine Formalität betrachtet. Es wird nicht nur geprüft, ob der richtige Wirkstoff verwendet wurde, sondern auch der exakte Zeitpunkt der Anwendung. Erfolgt die Behandlung außerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters, kann sie als ungültig angesehen werden – selbst wenn sie korrekt in den Dokumenten eingetragen ist.
Praktische Tipps für Reisen mit Tieren
- Wenn ein Antikörpertest erforderlich ist, beginnen Sie mit der Vorbereitung ruhig vier Monate im Voraus.
- Wählen Sie eine IATA-zugelassene Transportbox und gewöhnen Sie Ihr Tier schrittweise daran.
- Legen Sie eine saugfähige Unterlage sowie eine Trinkvorrichtung oder einen Napf mit einem Eiswürfel in die Box.
- Bringen Sie an der Transportbox ein Schild mit dem Namen des Tieres, Ihren Kontaktdaten und der Flugnummer an.
- Orientieren Sie sich beim Ticketkauf an klassischen Linienfluggesellschaften – Billigfluglinien erlauben den Transport von Tieren in der Regel nicht.
- Wählen Sie in den Sommermonaten möglichst Abend- oder Nachtflüge, damit das Tier bei der Abfertigung am Flughafen keinen hohen Temperaturen ausgesetzt ist.
- Kontaktieren Sie vor dem Ticketkauf unbedingt die Fluggesellschaft, um zu klären, ob der Tiertransport auf dem gewünschten Flug möglich ist und ob die Kapazität noch verfügbar ist.
- Wenn möglich, wählen Sie einen Direktflug – dies reduziert den Stress für das Tier und das Risiko von Komplikationen bei Umstiegen.
- Bei Flügen mit Umstieg sollten Sie die Bedingungen der Transitflughäfen sowie die Temperaturgrenzen der Fluggesellschaft prüfen. In heißen Monaten kann der Transport von Tieren im Frachtraum eingeschränkt oder vollständig ausgesetzt sein, selbst wenn alle Dokumente ordnungsgemäß vorliegen.
- Bewahren Sie die veterinärrechtlichen Dokumente nicht nur in Papierform, sondern auch digital auf, um sie bei Kontrollen schnell vorzeigen zu können.
- Bei Transporten in der Kabine ist stets das Gesamtgewicht des Tieres inklusive Transportbox zu berücksichtigen – die Gewichtslimits werden kontrolliert.
- Die Verabreichung von Sedativa vor dem Flug sollte immer mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt abgestimmt werden – einige Medikamente werden beim Lufttransport nicht empfohlen, da sie das Risiko unerwünschter Wirkungen bei Druckveränderungen erhöhen. Manche Fluggesellschaften verbieten Sedativa ausdrücklich in ihren Beförderungsbedingungen.
- Gönnen Sie dem Tier nach der Ankunft Ruhe, Wasser und Zeit zur Akklimatisierung, insbesondere bei Reisen in den Sommermonaten.
- Wenn Sie eine Rückreise oder weitere Reisen mit dem Tier planen, prüfen Sie auch die Bedingungen für die Rückfahrt – diese können je nach Zielland unterschiedlich sein.
Die Transportbox für den Flugtransport muss den IATA-Standard erfüllen und ausreichend groß sein, damit das Tier stehen, sich drehen und bequem liegen kann. Für den Transport größerer Tiere im Frachtraum (Cargo) werden stabile Kunststoffboxen mit Metalltüren verwendet, beispielsweise aus den Serien Ferplast Atlas oder Gulliver Transport Box, die bei verschiedenen europäischen und internationalen Anbietern erhältlich sind. Die konkreten Abmessungen und der Typ der Box müssen stets mit den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft und der Größe Ihres Tieres abgestimmt werden.
Eine sorgfältige praktische Vorbereitung spielt beim Reisen mit Tieren eine entscheidende Rolle. Selbst wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind, können eine schlechte Logistik oder Stress die Reise für das Tier erheblich erschweren. Je besser das Tier auf das Reisen vorbereitet und an die Transportbox gewöhnt ist, desto ruhiger verläuft in der Regel sowohl der Flug selbst als auch die anschließende Kontrolle nach der Ankunft.
Häufige Fragen zur Einreise mit Tieren
Darf ich einen Hund oder eine Katze nach Malta mitnehmen?
Ja – allerdings nur, wenn bestimmte veterinärrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Diese hängen unter anderem vom Herkunftsland des Tieres ab und müssen bereits vor der Reise organisiert werden.
Gibt es in Malta eine Quarantäne für Hunde oder Katzen?
Nein. Nach der Ankunft ist keine Quarantäne vorgesehen. Stattdessen werden die Dokumente und die Einhaltung aller Vorgaben sehr genau kontrolliert.
Unterscheiden sich die Regeln für Tiere aus der EU und aus Drittländern?
Ja. Für Tiere aus der EU ist das Verfahren in der Regel einfacher. Bei der Einreise aus Drittländern können zusätzliche Schritte erforderlich sein, die mehr Vorbereitung und Zeit erfordern.
Ist die Bandwurmbehandlung bei Hunden wirklich verpflichtend?
Ja. Für Hunde ist diese Behandlung vorgeschrieben, und ihr korrektes Timing spielt bei der Kontrolle eine entscheidende Rolle.
